Signale

Unter den Privatanlegern herrscht Unzufriedenheit. Sie sind aufgebracht, weil manche Transaktionen deutlich mit Minus ausgestoppt wurden. Der Grund: Wegen der gestrigen Aktion der Schweizer Notenbank (SNB) sind viele Aufträge verspätet und zu einem deutlich schlechteren Kurs ausgeführt worden, als sich der Anleger durch Stoppkurs abgesichert hatte. Zudem gibt es Unklarheit über den Zusatz „garantierte Ausführung“.

Ein Stopp-Loss-Auftrag soll eine Position vor einem größeren Verlust schützen. Soweit die Theorie. Nun kommt das Dilemma mit dem Ende der Stützungsmaßnahme der SNB. Durch diesen überraschenden Schritt sind die Kursbewegungen arg beschleunigt worden, so dass diese Funktion nicht wirklich greifen konnte. Stopps waren gesetzt und dennoch haben die Anleger einen Verlust zu tragen. Hier die Erklärung.

 

Stopp-Loss (ohne Garantie):

Bei dieser Form wird ein Verkaufsauftrag erstellt und gleichzeitig ein Stopplimit eingegeben, bei dem ein Wertpapier verkauft werden soll, sobald dieses Limit unterschritten wird. An folgendem Beispiel wird das klarer: Sie haben eine Aktie im Depot. Der Preis ist 5 Euro. Da Sie nicht den ganzen Tag die Kursveränderungen verfolgen können, wollen Sie sich gegen einen größeren Verlust schützen. In einem außergewöhnlichen Fall kann es passieren, dass Sie am Abend nach Hause kommen und der Preis vielleicht nur noch 3 Euro ist. Deshalb gibt es die Stopp-Loss-Funktion. Sie geben also einen Verkaufsauftrag ein und setzen einen Limitpreis, sagen wir 4,70 Euro und aktivieren die Funktion Stopp-Loss.

Durch diesen Hinweis weiß Ihr Broker oder Ihre Bank, sie soll Ihre Position nur dann verkaufen, wenn der Limitkurs unterschritten wird, ansonsten wollen Sie Ihr Wertpapier behalten. Notiert der Kurs nun bei 4,69 Euro (oder tiefer, es gilt der erste Kurs unter 4,70) dann wird Ihr Verkaufsauftrag aktiviert. Jetzt weiß der Computer, dass er diese Position sofort verkaufen muss, und macht das auch. Das Besondere: Ihr Auftrag wird jetzt zu einem unlimitierten Auftrag, sprich wird zum nächsten Preis verkauft, egal, wie der ist.

Im Falle des plötzlichen Einbruchs der Märkte am gestrigen Tag wurden die Aufträge deutlich zu spät und durch den schnellen Rutsch auch zu einem sehr schlechten Kurs ausgeführt. Wichtig: Ein Stopp-Loss-Wert dient nur der Aktivierung eines Verkaufsauftrages. Es sagt aber nichts zu dem tatsächlichen Verkaufspreis aus.

 

Stopp-Loss (mit Garantie):

Die Funktion der garantierten Orderausführung ist gleich zu der oben beschriebenen Funktion. Ob Ihr Auftrag zusätzlich eine Garantie hat, erkennen Sie bei der Erstellung des Verkaufsauftrages. Dort ist meist ein Hinweis „garantiert“ bei der Auswahl des Orderzusatzes „Stopp-Loss“ zu finden. Manche Broker lassen sich diese Sicherheit für den Kunden auch bezahlen, in Form höherer Gebühren oder ungünstigeren Spreads. Wer also einen Ausführungskurs garantiert bekommt, der hat folgenden Vorteil: Egal, zu welchem Preis das Wertpapier am Markt verkauft wird, der Broker schreibt dem Anleger den angegebenen Limitpreis gut. Ihr Verkaufskurs ist somit bei Erstellung des Verkaufsauftrages bekannt. Somit auch der Verlust, den es maximal zu tragen gibt.

 

Zusammenfassung:

Der wesentliche Unterschied ist das Risiko. Im Falle des normalen Stopp-Loss-Auftrages trägt der Kunde das Risiko. Ist der Verkaufskurs deutlich schlechter, als im Limit angegeben, muss der Kunde für den Verlust aufkommen.

Im Falle des garantierten Stopp-Loss-Auftrages trägt der Broker das Risiko. Er muss Ihren Auftrag zu Ihrem Limitkurs abrechnen, auch wenn er selbst das Wertpapier zu einem schlechteren Kurs verkauft hat.

Aus diesem Grund sind jetzt auch viele Broker und kleine Finanzhäuser von einer Pleite bedroht. Sie müssen jetzt all die Differenzen zum garantierten Stopplimit (tatsächlicher Verkaufskurs zum Limitkurs) aus eigener Tasche bezahlen. Und dafür scheinen viele nicht das Geld zu haben. Es könnte bald vermehrt zu Insolvenzen kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

start-trading Team

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